AGB

Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote und Aufträge. Abweichenden Einkaufsbedingungen des Abnehmers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht bei Vertragsabschluss noch einmal ausdrücklich widersprechen. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns. Dasselbe gilt auch für durch unsere Vertreter hereingenommene Aufträge oder sonstige mit ihnen getroffene Vereinbarungen. Spätestens mit dem Empfang der Ware gelten unsere Verkaufsbedingungen als angenommen.

Angebote und Preise
Unsere Angebote sind freibleibend. Bindende Abmachungen können erst nach Erhalt des Auftrages und Prüfung der Herstellungs- und Liefermöglichkeiten eingegangen werden. Unsere Preisstellung beruht auf den am Tage des Angebotes maßgebenden Kostenfaktoren. Wir sind berechtigt, eine Korrektur des Preises vorzunehmen, falls sich diese Faktoren bis zum Tage der Lieferung ändern. Bei Abrufaufträgen gelten die bestätigten Preise bis zum Ende der Abruffrist, vorausgesetzt, dass in diesem Zeitraum nicht wesentliche Erhöhungen der Rohstoffe bzw. Lohnerhöhungen auftreten, die uns berechtigen, die Preise hinaufzusetzen bzw. vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Bei einem Einzelauftrag mit einem Nettofakturenwert unter EUR 110,— wird aufgrund des hohen Bearbeitungsaufwandes ein Mindermengenzuschlag von EUR 19,– in Rechnung gestellt. Die angegebenen Preise sind NETTO-Preise ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird den genannten Preisen zugerechnet und auf der Rechnung offen ausgewiesen. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

Lieferung und Abnahme
Lieferzeitangaben gelten ab Werk und sind unverbindlich. Sie beginnen mit dem Tage der Auftragsbestätigung, jedoch keinesfalls vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten der Ausführung. Wird unserer Auftragsbestätigung nicht binnen 24 Stunden schriftlich widersprochen, so gilt diese voll inhaltlich angenommen und die Lieferung der bestellten Ware erfolgt. Führt die Entwicklung der Verhältnisse zu Störungen oder Hemmnissen in unserer Fabrikation oder bei unseren Zulieferanten, so sind beide Teile berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller jedoch nur dann, wenn wir ihm mitteilen, dass wir in absehbarer Zeit nicht in der Lage sein werden, die Lieferung auszuführen. Schadenersatz wegen nicht erfolgter Lieferung kann der Besteller grundsätzlich nicht verlangen. Verzugsstrafen und Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig. Bei irrtümlichen Fehlbestellungen durch den Abnehmer und kulanter frachtfreier Rücknahme durch uns müssen wir eine Manipulationsgebühr vom Gutschriftbetrag abziehen. Kosten und Schäden aus Nichtabnahme gehen ohne Rücksicht auf deren Grund zu Lasten des Käufers. Rücksendungen gelieferter Ware werden ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers nicht angenommen. Die Transportgefahr für Rücksendungen trägt der Käufer auch dann, wenn die Rücksendung durch Lastwagen des Verkäufers erfolgt.

Versand
Der Versand geschieht auf Gefahr des Käufers, bei frachtfreier Lieferung, bei Lieferungen frei Empfangsstation, oder bei Lieferung durch Lastwagen des Verkäufers. Wir versichern die Ware nur auf ausdrücklichen Wunsch des Abnehmers und zwar zu dessen Lasten.

Mängelrügen
Die Ware ist unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln. Die Untersuchungspflicht besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt werden. Unterbleibt die Untersuchung, so haftet der Verkäufer nicht für Mängel der Ware. Mängelrügen sind binnen 6 Tagen nach Warenerhalt bei uns schriftlich vorzubringen, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden. Bei von uns anerkannten Reklamationen liefern wir nach Wahl Ersatz oder leisten entsprechende Gutschrift. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers bestehen nicht.

Ausführung
Der Auftrag wird erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich, die allein maßgebend ist. Mündliche Erklärungen unserer Beauftragten verpflichten uns nicht. Muster werden von Hand gefertigt. Kleine Abweichungen zwischen Handmustern und Lieferung bleiben vorbehalten. Toleranzen von +/- 15 % in der Stärke und von +/- 3 % bis +/- 5 % in der Länge und Breite je nach Dimension bieten keinen Grund zur Beanstandung. Entwürfe und Muster werden berechnet. Sie dürfen weder vervielfältigt oder nachgeahmt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte durch die Herstellung und den Gebrauch der gelieferten Ware haftet der Besteller.

Zahlung
Die Rechnungen sind mangels anderweitiger abweichender Vereinbarungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die Verhältnisse des Käufers für die Kreditgewährung ungeeignet sind, so kann der Verkäufer die Bezahlung oder Sicherheitsleistung sofort verlangen. Erfolgt diese nicht fristgerecht, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kommen, ohne dass der Käufer nochmals in Verzug gesetzt werden müsste, vom Fälligkeitstag ab Verzugszinsen in Anrechnung. Diese betragen bei Kreditaufnahme des Verkäufers die von ihm zu zahlenden Bankzinsen, mindestens 2 % über Landesbankdiskontsatz. Der Verkäufer ist außerdem berechtigt eine vom Rechnungstag bis zum Zahlungstag eingetretene Geldentwertung ersetzt zu verlangen. Bei Zahlungsverzug sind auch alle offenstehenden, noch nicht fälligen, Forderungen sofort ohne Abzug zahlbar. Dieses Recht erlischt auch dann nicht, wenn in vorangegangenen Fällen Stundung gewährt worden war. Wechsel zu nehmen ist der Verkäufer nicht verpflichtet. Ihre Annahme geschieht zahlungshalber unter üblichem Vorbehalt. Diskontkosten und sämtliche Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Abnahme von Wechseln bleibt die Fälligkeit der Forderung unberührt, so dass sich der Käufer gegenüber dem Kaufpreisanspruch nicht auf Stundung bis zur Fälligkeit des Wechsels berufen kann. Schecks gelten nicht als Barzahlung und werden nur unter Vorbehalt angenommen. Bei Zahlungseinstellung, Eröffnung des Vergleichs oder Konkursverfahren beim Käufer ist die Forderung sofort fällig. Auch im Falle der Mängelrüge bleibt die fristgemäße Zahlungsfrist des Käufers bestehen. Auch berechtigte Gewährleistungsansprüche bedingen keinen Aufschub der Kaufpreiszahlung.

Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Tilgung aller jeweils offenen Forderungen unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die weiterverkaufte Ware und auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Bei Verbindung oder Vermischung mit Material, das dem Verkäufer nicht gehört, erwirbt der Verkäufer stets Miteigentum. Der Käufer gilt in diesen Fällen insoweit als Verwahrer für den Verkäufer. Der Käufer ist berechtigt, über die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Jede andere Verfügung, insbesondere eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder die Überlassung im Tauschweg ist nicht gestattet. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen sind unverzüglich anzuzeigen. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf unserer Waren werden bereits jetzt zur Sicherung an uns abgetreten und zwar gleichgültig, ob die Waren an einen oder mehrere Abnehmer, ob unverarbeitet oder verarbeitet, weiterverkauft werden. Für den Fall, dass die Waren vom Käufer zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren verkauft werden, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes unserer Waren. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus den Weiterverkauf widerruflich ermächtigt. Auf unser Verlangen hin hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und dem Schuldner die Abtretung einzureichen. Sofern der Wert der uns gegebenen Sicherung unsere Gesamtforderung um 25 % übersteigt, verpflichten wir uns auf Verlangen des Käufers zur Freigabe vollständig bezahlter Lieferungen nach unserer Wahl.

Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für die sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist Düsseldorf. Dies gilt auch für Ansprüche aus Wechsel ohne Rücksicht auf ihren Zahlungsort.

Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die Vetragspartner werden in diesem Fall eine Ersatzregelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingungen möglichst nahekommt.

Klaus Hoffmann Montage Klaus Hoffmann
Montage

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