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AGB |
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Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote und Aufträge.
Abweichenden Einkaufsbedingungen des Abnehmers wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht bei
Vertragsabschluss noch einmal ausdrücklich widersprechen. Mündliche oder
telefonische Vereinbarungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch
uns. Dasselbe gilt auch für durch unsere Vertreter hereingenommene Aufträge
oder sonstige mit ihnen getroffene Vereinbarungen. Spätestens mit dem Empfang
der Ware gelten unsere Verkaufsbedingungen als angenommen.
Angebote und Preise
Unsere Angebote sind freibleibend. Bindende Abmachungen können erst nach
Erhalt des Auftrages und Prüfung der Herstellungs- und Liefermöglichkeiten
eingegangen werden. Unsere Preisstellung beruht auf den am Tage des Angebotes
maßgebenden Kostenfaktoren. Wir sind berechtigt, eine Korrektur des Preises
vorzunehmen, falls sich diese Faktoren bis zum Tage der Lieferung ändern. Bei
Abrufaufträgen gelten die bestätigten Preise bis zum Ende der Abruffrist,
vorausgesetzt, dass in diesem Zeitraum nicht wesentliche Erhöhungen der
Rohstoffe bzw. Lohnerhöhungen auftreten, die uns berechtigen, die Preise
hinaufzusetzen bzw. vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Bei einem
Einzelauftrag mit einem Nettofakturenwert unter EUR 110,— wird aufgrund des
hohen Bearbeitungsaufwandes ein Mindermengenzuschlag von EUR 19,– in
Rechnung gestellt. Die angegebenen Preise sind NETTO-Preise ohne
Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird den genannten Preisen zugerechnet
und auf der Rechnung offen ausgewiesen. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Lieferung und Abnahme
Lieferzeitangaben gelten ab Werk und sind unverbindlich. Sie beginnen mit dem
Tage der Auftragsbestätigung, jedoch keinesfalls vor völliger Klarstellung aller
Einzelheiten der Ausführung. Wird unserer Auftragsbestätigung nicht binnen 24
Stunden schriftlich widersprochen, so gilt diese voll inhaltlich angenommen und
die Lieferung der bestellten Ware erfolgt. Führt die Entwicklung der Verhältnisse
zu Störungen oder Hemmnissen in unserer Fabrikation oder bei unseren
Zulieferanten, so sind beide Teile berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der
Besteller jedoch nur dann, wenn wir ihm mitteilen, dass wir in absehbarer Zeit
nicht in der Lage sein werden, die Lieferung auszuführen. Schadenersatz wegen
nicht erfolgter Lieferung kann der Besteller grundsätzlich nicht verlangen.
Verzugsstrafen und Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind
ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig. Bei irrtümlichen Fehlbestellungen
durch den Abnehmer und kulanter frachtfreier Rücknahme durch uns müssen
wir eine Manipulationsgebühr vom Gutschriftbetrag abziehen.
Kosten und Schäden aus Nichtabnahme gehen ohne Rücksicht auf deren Grund
zu Lasten des Käufers. Rücksendungen gelieferter Ware werden ohne vorherige
Zustimmung des Verkäufers nicht angenommen. Die Transportgefahr für
Rücksendungen trägt der Käufer auch dann, wenn die Rücksendung durch
Lastwagen des Verkäufers erfolgt.
Versand
Der Versand geschieht auf Gefahr des Käufers, bei frachtfreier Lieferung, bei
Lieferungen frei Empfangsstation, oder bei Lieferung durch Lastwagen des
Verkäufers. Wir versichern die Ware nur auf ausdrücklichen Wunsch des Abnehmers
und zwar zu dessen Lasten.
Mängelrügen
Die Ware ist unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen
und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln. Die
Untersuchungspflicht besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt werden.
Unterbleibt die Untersuchung, so haftet der Verkäufer nicht für Mängel der
Ware. Mängelrügen sind binnen 6 Tagen nach Warenerhalt bei uns schriftlich
vorzubringen, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden. Bei von uns
anerkannten Reklamationen liefern wir nach Wahl Ersatz oder leisten
entsprechende Gutschrift. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers
bestehen nicht.
Ausführung
Der Auftrag wird erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich,
die allein maßgebend ist. Mündliche Erklärungen unserer Beauftragten verpflichten
uns nicht. Muster werden von Hand gefertigt. Kleine Abweichungen
zwischen Handmustern und Lieferung bleiben vorbehalten. Toleranzen von
+/- 15 % in der Stärke und von +/- 3 % bis +/- 5 % in der Länge und Breite je
nach Dimension bieten keinen Grund zur Beanstandung. Entwürfe und Muster werden berechnet.
Sie dürfen weder vervielfältigt oder nachgeahmt, noch Dritten zugänglich gemacht
werden. Für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte durch die Herstellung
und den Gebrauch der gelieferten Ware haftet der Besteller.
Zahlung
Die Rechnungen sind mangels anderweitiger abweichender Vereinbarungen sofort
nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die
Verhältnisse des Käufers für die Kreditgewährung ungeeignet sind, so kann der
Verkäufer die Bezahlung oder Sicherheitsleistung sofort verlangen. Erfolgt diese nicht
fristgerecht, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz
verlangen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kommen, ohne dass der Käufer
nochmals in Verzug gesetzt werden müsste, vom Fälligkeitstag ab Verzugszinsen
in Anrechnung. Diese betragen bei Kreditaufnahme des Verkäufers die von ihm zu
zahlenden Bankzinsen, mindestens 2 % über Landesbankdiskontsatz. Der Verkäufer
ist außerdem berechtigt eine vom Rechnungstag bis zum Zahlungstag eingetretene
Geldentwertung ersetzt zu verlangen. Bei Zahlungsverzug sind auch alle
offenstehenden, noch nicht fälligen, Forderungen sofort ohne Abzug zahlbar.
Dieses Recht erlischt auch dann nicht, wenn in vorangegangenen Fällen Stundung
gewährt worden war. Wechsel zu nehmen ist der Verkäufer nicht verpflichtet. Ihre
Annahme geschieht zahlungshalber unter üblichem Vorbehalt. Diskontkosten und
sämtliche Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Abnahme von Wechseln bleibt
die Fälligkeit der Forderung unberührt, so dass sich der Käufer gegenüber dem
Kaufpreisanspruch nicht auf Stundung bis zur Fälligkeit des Wechsels berufen kann.
Schecks gelten nicht als Barzahlung und werden nur unter Vorbehalt angenommen.
Bei Zahlungseinstellung, Eröffnung des Vergleichs oder Konkursverfahren beim
Käufer ist die Forderung sofort fällig. Auch im Falle der Mängelrüge bleibt die
fristgemäße Zahlungsfrist des Käufers bestehen. Auch berechtigte Gewährleistungsansprüche
bedingen keinen Aufschub der Kaufpreiszahlung.
Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Tilgung aller jeweils offenen
Forderungen unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die
weiterverkaufte Ware und auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse.
Bei Verbindung oder Vermischung mit Material, das dem Verkäufer nicht gehört,
erwirbt der Verkäufer stets Miteigentum. Der Käufer gilt in diesen Fällen insoweit
als Verwahrer für den Verkäufer. Der Käufer ist berechtigt, über die Ware im
Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Jede andere
Verfügung, insbesondere eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder die
Überlassung im Tauschweg ist nicht gestattet. Von dritter Seite vorgenommene
Pfändungen sind unverzüglich anzuzeigen. Die Forderungen des Käufers aus
dem Weiterverkauf unserer Waren werden bereits jetzt zur Sicherung an uns
abgetreten und zwar gleichgültig, ob die Waren an einen oder mehrere Abnehmer,
ob unverarbeitet oder verarbeitet, weiterverkauft werden. Für den Fall, dass die
Waren vom Käufer zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren verkauft
werden, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes
unserer Waren. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus den Weiterverkauf
widerruflich ermächtigt. Auf unser Verlangen hin hat der Käufer uns die
Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und dem Schuldner die
Abtretung einzureichen. Sofern der Wert der uns gegebenen Sicherung unsere
Gesamtforderung um 25 % übersteigt, verpflichten wir uns auf Verlangen des
Käufers zur Freigabe vollständig bezahlter Lieferungen nach unserer Wahl.
Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für die sich aus dem Kaufvertrag ergebenden
Rechte und Pflichten ist Düsseldorf. Dies gilt auch für Ansprüche aus Wechsel ohne
Rücksicht auf ihren Zahlungsort.
Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der
übrigen Bedingungen nicht. Die Vetragspartner werden in diesem Fall eine Ersatzregelung
vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingungen möglichst nahekommt.
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